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WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
Christliche Gewerkschaft hat Gewerkschaftseigenschaft
14.05.2006 - Essen (Fachverband Metall NW) – Der 1. Senat des Bundesarbeitsgericht hat der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in der Verhandlung einer von der IG Metall angestrengten Rechtsbeschwerde Gewerkschaftseigenschaft zugesprochen. Die dem Senat vorsitzende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes führte in der Begründung aus, dass die CGM eine tariffähige Gewerkschaft ist. Sie erfülle alle Mindestbedingungen einer Gewerkschaft und hat auch die hierfür notwendige Durchsetzungsfähigkeit. Auch wenn sie mit höchstens 2 % Organisationsgrad eine kleine Gewerkschaft ist, zeigt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die große Zahl von Tarifverträgen, dass die CGM gegenüber den Arbeitgebern anerkannt ist und ihre Ziele durchsetzen kann. „Damit ist es der IG Metall nicht gelungen“, so Hans Hausherr, Vorsitzender der Tarifkommission des Fachverbandes Metall NW, "die ihr missliebige Konkurrenz auf juristischem Wege zu stoppen. Sie wird sich jetzt mit den anderen tarifpolitischen Ansätzen der CGM auf sachlicher Ebene auseinandersetzen."


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